Gremien
Der Kirchenvorstand
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand ist zuständig für die Verwaltung von Vermögen, Gebäuden, Grundstücken und Personal in unserer Gemeinde und ist zugleich ihr höchstes juristisches Gremium.
Die acht Mitglieder des Kirchenvorstandes werden für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt, wobei alle drei Jahre die Hälfte des Gremiums neu gewählt wird. Wahlberechtigt sind alle in der Gemeinde lebenden Katholikinnen und Katholiken.
Der Pfarreirat
Was ist der Pfarreirat?
Ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarreirat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat der Pfarreirat?
Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarreirat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zum Kirchenvorstand. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.
Auf welcher Grundlage arbeitet der Pfarreirat?
Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarreirat in besonderer Weise.
Welche Bedeutung hat der Pfarreirat für die Zukunft der Kirche?
Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarreirat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.